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Änderung des Fahrtenwettbewerbs 2020

Das Präsidium des Deutschen Ruderverbandes hat beschlossen, dass aufgrund der aktuellen Situation der Corona-Krise und der damit einhergehenden Einschränkungen und Verbote zur Ausübung des Rudersports, die Ausschreibung des Fahrtenwettbewerbs für Erwachsene 2020 angepasst wird. Alle für das Fahrtenabzeichen geforderten Kilometerleistungen werden um 50% reduziert.

Gefordert werden in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember für Ruderinnen und Ruderer:
Alter Jahrgang Gesamt- Ruderleistung davon Wanderfahrts-Kilometer

Es zählen nur geruderte oder gesteuerte Kilometer, nicht aber Kielschwein-Kilometer; Landdienst-Kilometer werden ebenfalls nicht gewertet.Für Wanderfahrten ist es zulässig, die Gesamtkilometer pro Teilnehmer nach der Formel:
(Streckenkilometer x Zahl der besetzten Bootsplätze) / Zahl der Teilnehmer zu ermitteln.

Ruderinnen und Ruderer, die ausschließlich Landdienst machen, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Vergaberichtlinien:
Allgemeines: Als Wanderfahrten gelten eintägige Fahrten mit mindestens 30 km bzw. Fahrten mit mindestens zwei aufeinander folgenden Rudertagen (ohne zwischenzeitliche Rückkehr des Bootes zum Bootshaus) und einer Gesamtstrecke von mindestens 40 km.

Langstreckenregatten, die keine DRV-oder FISA-Regatten sind, zählen ebenfalls als Wanderfahrten. Zusammengefasste Trainingskilometer, Trainingslager und DRV-Regatten sind keine Wanderfahrten.

In Barken werden für die Wertung bis zu drei Steuerleute berücksichtigt.
Wenn es Fragen dazu gibt, unser Wanderruderwart Ralph (Bolle) Bohlmann beantwortet sie gern.

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