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Jugendordnung

§ 1

Die Jugend-Abteilung des Bremer Ruder-Club „HANSA“ (1879/1883) e.V. umfasst sämtliche
jugendlichen Mitglieder des Clubs bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, deren Interessen im
Vorstand durch den Jugendleiter und die Jugendleiterin bzw. deren Stellvertreter
wahrgenommen werden

§ 2

Die Leitung der Jugend-Abteilung setzt sich zusammen aus:
1. Jugendleiter
2. Jugendleiterin
3. VertreterInDie Wahlen müssen alljährlich vor der Jahreshauptversammlung des Clubs auf einer
Jugendversammlung durchgeführt werden.

§ 3

Die Mitgliederversammlungen der Jugend-Abteilung sind ordentliche und außerordentliche Versammlungen. Sie werden von der Leitung der Jugend-Abteilung einberufen oder wenn 10
Mitglieder der Jugend-Abteilung dies wünschen (mit Begründung). Zu jeder Versammlung
der Jugend-Abteilung ist einer der Vorsitzenden des Clubs einzuladen.
Über jede Versammlung der Jugend-Abteilung ist ein Protokoll zu führen, ein Exemplar wird
dem Vorstand des Clubs zu Verfügung gestellt wird.

§ 4

Die Leitung der Jugend-Abteilung kann auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung
der Jugend-Abteilung mit 2/3 Mehrheit abgewählt werden.

§ 5

Die Leitung der Jugend-Abteilung hat die laufenden Angelegenheiten der Jugend-Abteilung
zu erledigen, den Jugendetat zu verwalten, Jugendversammlungen einzuberufen und deren
Beschlüsse durchzuführen. Etwaige Einnahmen der Jugend-Abteilung dürfen nur für die
Zwecke der Jugend-Abteilung verwendet werden.

§ 6

Die Jugendordnung gilt als innere Ordnung des Bremer Ruder-Club „HANSA“ (1879/83) e.V.

(Jugendordnung vom 10.04.2013)

Die Jugendordnung kann hier als pdf heruntergeladen werden.