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Rudersport in Warnstufe 4

Es gelten jetzt folgende Regelungen:

In Ergänzung zu den bereits geltenden Regeln gilt ab Warnstufe 4 für Sport im Innenbereich die 2G+-Regel.

Die 2G+-Regel gilt grundsätzlich für das Betreten der Clubgastronomie, für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, für unseren Fitnessraum sowie für den Sport in den Schulsporthallen und für Umkleideräume und Duschen.

Im Außenbereich ändert sich an den bestehenden Regelungen vorerst nichts.

Wie ist der Umgang mit der 2G+-Regelung?

  • Zusätzlich zum 2G-Nachweis muss nun ein aktueller negativer Schnelltest (max. 24 Std. alt) oder
    ein PCR-Test (max. 48 Std. alt) vorgelegt werden.
  • Anerkannt sind neben den offiziellen Bürgertests auch Tests aus betrieblichen Testkonzepten.
  • Darüber hinaus ist eine Testung vor Ort unter Aufsicht weiterhin möglich.

Welche Ausnahmen von der Testpflicht im Rahmen der 2G+-Regelung gelten?

Ausgenommen von der 2G+-Regelung sind

  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren. Hier gelten die aktuellen Regelungen für Kinder und
    Jugendliche. Unsere Trainer und Übungsleiter sind bereits darüber informiert.
  • Personen, die eine Auffrischungs-Impfung erhalten haben. Der Zeitpunkt, ab dem „geboosterte“
    Personen von der Testpflicht befreit sind, gilt direkt nach der Auffrischungs-Impfung.
  • zweifach geimpfte Personen, die nach einem Impfdurchbruch genesen sind.
  • zweifach geimpfte Personen, deren zweite Impfung noch keine drei Monate zurückliegt.
  • Genesene, deren Erkrankung nicht mehr als drei Monate zurückliegt bzw. deren Auffrischungs-Impfung nicht mehr als 3 Monate her ist.

Das Tragen einer Mund/Nasenschutzmaske (FFP2-Maske) ist in der Bootshalle, auf dem Bootsplatz und im Eingangsbereich verpflichtend.

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