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Hausordnung

Jedes Mitglied ist verpflichtet, gemäß nachstehenden Bestimmungen für Ordnung und Sauberkeit in unseren Räumen sowie auf dem Grundstück zu sorgen.

Mit allen Einrichtungen unserer Bootshausanlage ist sorgsam und schonend umzugehen. Für fahrlässige Schäden oder den Verlust von Clubeigentum haften diejenigen, denen ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen wird, in voller Höhe.

Im einzelnen sind folgende Bestimmungen zu beachten

§ 1

Das Betreten unserer Anlage ist nur den Mitgliedern und deren Gästen gestattet.

§ 2

Das Rauchen ist in unserer gesamten Bootshausanlage verboten. Ausgenommen von diesem Rauchverbot sind nur die Räume der Ökonomie.

§ 3

Umkleideschränke stehen – soweit verfügbar – den aktiven Mitgliedern gegen eine vom Vorstand festgesetzte Jahresgebühr zur Verfügung. Die Schrankmiete ist mit dem Jahresbeitrag zu entrichten.

§ 4

Alle Sanitärräume sowie die Umkleideräume sind stets sauber zu hinterlassen.

§ 5

Wasser und elektrischer Strom sind sparsam zu verwenden. Mitgebrachte oder vorhandene elektrische Geräte sind gemäß Betriebsanleitung nur zu ihrem vorgesehenen Zweck zu benutzen.

§ 6

Gerätschaften und Kleidungsstücke sind nur an den dafür bestimmten Plätzen aufzubewahren. Herumliegende Kleidungsstücke werden eingezogen.

§ 7

Das Betreten des Anlegers ist nur Wassersportlern gestattet.

§ 8

Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur auf den dafür eingerichteten Parkplätzen gestattet. Fahrzeuge dürfen nicht mit der Auspuffseite zur Hauswand geparkt werden.

Fahrräder gehören in den Fahrradständer! Es ist nicht zulässig, Fahrräder in der Bootshalle abzustellen. Sämtliche Fahrzeuge haben auf dem Bootshausgelände die Geschwindigkeitsbegrenzung von 5 km/Std. einzuhalten.

§ 9

Die Werkstatt untersteht dem/der Boots- und MaterialwartIn. Nur mit seiner Genehmigung darf sie betreten oder Werkzeug entnommen werden. Die

Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten. Der Club übernimmt für die Benutzung des Werkzeugs keine Haftung.

§ 10

Offenes Licht ist in der Werkstatt, den Umkleideräumen und in der Bootshalle verboten. Bootslaternen sind außerhalb der Gebäude anzuzünden bzw. zu löschen. Zur Feuerbekämpfung stehen Feuerlöscher zur Verfügung.

§ 11

Ballspiele jeder Art sind in allen Clubräumen, auf der Terrasse, vor der Bootshalle und auf dem Parkplatz verboten. Hierfür steht die Wiese am Wasser zur Verfügung.

§ 12

In Abwesenheit von Vorstandsmitgliedern übt der/die HausmeisterIn das Hausrecht aus und hat für Ordnung zu sorgen. Seinen/ihren Anordnungen ist daher unbedingt Folge zu leisten.

§ 13

Der Raum hinter der Theke, die Küche der Ökonomie sowie die vermietete Wohnung dürfen nicht betreten werden.

§ 14

Für die Benutzung der Kinder-Spielgeräte übernimmt der Club keine Haftung.

§ 15

Die Benutzung des Hantelraumes regelt eine Benutzerordnung.

 

Die Hausordnung kann hier als pdf herunterladen werden.