Jugendordnung

§ 1

Die Jugend-Abteilung des Bremer Ruder-Club "HANSA" (1879/1883) e.V. umfaßt sämtliche jugendlichen Mitglieder des Clubs bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, deren Interessen im Vorstand durch den Jugendleiter oder die Jugendleiterin bzw.deren Stellvertreter (Beisitzer) wahrgenommen werden

§ 2

Die Leitung der Jugend-Abteilung setzt sich zusammen aus:

    1. Jugendleiter

    2. Jugendleiterin

    3. BeisitzerIn (VertreterIn)

Die Wahlen müssen alljährlich vor der Jahreshauptversammlung des Clubs auf einer Jugendversammlung durchgeführt werden.

§ 3

Die Mitgliederversammlungen der Jugend-Abteilung sind ordentliche und außerordentliche Versammlungen. Sie werden vom Leiter der Jugend-Abteilung einberufen oder wenn 10 Mitglieder der Jugend-Abteilung dies wünschen (mit Begründung). Zu jeder Versammlung der Jugend-Abteilung ist einer der Vorsitzenden des Clubs einzuladen.

Über jede Versammlung der Jugend-Abteilung ist ein Protokoll in zweifacher Ausfertigung zu führen, von welchem jeweils ein Exemplar dem Vorstand des Clubs zu Verfügung gestellt wird.

§ 4

Die Leitung der Jugend-Abteilung kann auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung der Jugend-Abteilung mit 2/3 Mehrheit abgewählt werden.

§ 5

Die Leitung der Jugend-Abteilung hat die laufenden Angelegenheiten der Jugend-Abteilung zu erledigen, den Jugendetat zu verwalten, Jugendversammlungen einzuberufen und deren Beschlüsse durchzuführen. Etwaige Einnahmen der Jugend-Abteilung dürfen nur für die Zwecke der Jugend-Abteilung verwendet werden.

§ 6

Die Jugendordnung gilt als innere Ordnung des Bremer Ruder-Club "HANSA" (1879/83) e.V.